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Hausordnung

 

Hausordnung

 

Allgemein 

 

Die Hausordnung ist für alle Mitglieder des Bodypower Fitnesscenters verbindlich. Mit dem Betreten der Anlage oder Benutzung der Einrichtungen wird die Hausordnung anerkannt und akzeptiert. Allen sonstigen, vom Personal erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten. Wir bitten die Mitglieder alles zu unterlassen, was den guten Sitten, sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

 

In den Räumlichkeiten des Fitnesscenters herrscht absolutes Rauchverbot. Gespräche mit dem Handy sind nicht gestattet und sind leise zu betreiben (Vibration). Sport und Handtaschen müssen in der Garderobe gelassen werden. Jeglicher Konsum von und Handel mit Rauschmitteln, Anabolika und sonstigen illegalen Substanzen ist verboten. Zudem ist die Benutzung der Anlage und Einrichtungen für Personen unter Einfluss von Drogen, im speziellen von Alkohol strengst verboten. Bei Missachtung wird die betroffene Person von der Anlage verwiesen.

 

Fitnesscenter             

                               

Bitte Achten Sie darauf, alle Einrichtungsgegenstände sowie Trainings- und Sportgeräte unseres Fitnesscenters pfleglich zu behandeln.

Der Verzehr von Speisen ist in der gesamten Anlage nicht gestattet, Ausnahmen bilden kleinere Snacks (Riegel, Bananen oder ähnliches)

Getränke dürfen nur in verschliessbaren Kunststoff-Flaschen (z.B. Bidons) mitgebracht werden (keine Becher oder Glasflaschen).

Wir bitten Sie, Hantelscheiben und Gewichte nach Gebrauch wieder geordnet an ihren Platz zu legen.

 

Sauberkeit und Hygiene

 

Während dem Training muss immer ein Handtuch benutzt werden, damit die Auflageflächen an den Geräten abzudecken. Sollten Sie keines dabei haben, kann an der Rezeption ein Handtuch gegen die Gebühr von CHF 3.00 (kleines Tuch) respektive CHF 4.00 (grosses Tuch) gemietet werden. Das Handtuch muss nach dem Training an der Reception wieder abgegeben werden. Ansonsten wird das Handtuch mit einer Pauschale von CHF 30.00 verrechnet.

 Bitte desinfizieren Sie die benutzten Geräte nach jedem Gebrauch.

 Wir bitten Personen mit starkem Körpergeruch, vor dem Training zu duschen.

 

Garderoben und Nassbereich

 

Körperrasur und das färben von Haaren ist in jeglicher Form untersagt.

Die verschliessbaren Garderobenschränke dürfen nur während des Trainingsaufenthaltes benutzt werden. Die Betreiberin ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Schränke zu öffnen. Ausnahmen sind Mietschränke.

 

Kleidung

 

Das Training findet in geeigneter Sportbekleidung statt. Die Trainingsräume dürfen nicht ohne Leibchen betreten werden. Bitte tragen Sie in den Trainingsräumen keine Freizeitschuhe, die Sie bereits im Freien benutzt haben. Das Tragen von Flip Flops und Sandalen ist nicht gestattet.

 

Bedingungen

 

Die Hausordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.

 

Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Eine aktuelle Fassung ist jederzeit abrufbar auf www.body-power.ch

 

Wir bedanken uns herzlich für die Einhaltung der Hausordnung und dass Sie die Trainingsräume, Garderoben, Sanitäranlagen so verlassen, wie Sie diese auch vorfinden möchten.

 

Gültig per 4.Okt. 2014

 

 

 

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